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Zögern Sie nicht, uns anzurufen und von Ihrem anstehenden Projekt zu erzählen.
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Wartung von Feuerlöscher
Wenn Sie einen Feuerlöscher kaufen, haben Sie eine gute Entscheidung getroffen, denn Sie können einen Brand in der Entstehung schnell löschen und Schlimmeres verhindern. Leider vergessen viele Käufer, dass der Feuerlöscher auch einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden sollte, denn ansonsten kann es passieren, dass der Feuerlöscher im Ernstfall nicht mehr richtig funktioniert. Im gewerblichen Bereich ist eine Feuerlöscher Wartung alle 2 Jahre vorgeschrieben. Im Privatbereich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, eine Anschaffung eines Feuerlöschers ist freiwillig. Trotzdem empfiehlt sich auch hier das Gerät alle zwei Jahre durch eine Fachkraft warten zu lassen. Diese Aufgabe übernehme ich gern für Sie und Ihr Unternehmen darüber hinaus können Sie Feuerlöscher aller Klassen bei mir erwerben.
Erstellen von Feuerwehrpläne
Damit bei einem Einsatz schnelle Hilfe gewährleistet ist, kommt den Rettungskräften ein Feuerwehrplan vom Gebäude zugute. Dieser Feuerwehrplan beinhaltet alle wichtigen Details, die für eine schnelle Orientierung notwendig sind. Als Ihr Fachberater unterstützen ich bei der Ausarbeitung und der finalen Erstellung Ihres Feuerwehrplans. Erstellung des Feuerwehrplans nach DIN 14095 sowie der Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN ISO 23601, Koordinierung zwischen Betrieb und Behörde bzw. Feuerwehr Aktualisierung des Plans bei Um- und Anbauten des Objekt
Brandschutzbeauftragter
Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf alle Maßnahmen zur Verhinderung des Brandausbruches und der Brandausweitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Ein ausreichender vorbeugender Brandschutz ist nur durch sich gegenseitig sinnvoll ergänzende Maßnahmen zu erreichen. Sie gliedern sich in Anforderungen an den baulichen, technischen und betrieblichen (organisatorischen) Brandschutz. Neben dem baulichen Brandschutz - z. B. Auswahl der Baustoffe, Unterteilung baulicher Anlagen und Bereiche in Brandabschnitte und dem technischen Brandschutz - z. B. Sicherstellung von Rauch- und Wärmeabzug, Installation ortsfester Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen, Einrichten von Fluchtwegen und Notausgängen ist vor allem der betrieblich organisatorische Brandschutz - z. B. Aushänge in besonderen Bereichen (Fluchtwegepläne, Alarmpläne, Rauchverbot-Kennzeichnung, etc.), Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, Durchführen von Brandschutzübungen, Erstellen einer innerbetrieblichen Brandschutzordnung von besonderer Bedeutung. Für den vorbeugenden Brandschutz sind Brandschutzbeauftragte und Brandschutzmanager unerlässlich. Ich als Fachkraft identifizieren Gefahren und entwickeln geeignete Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Brandschutzes. Ich erstelle für Ihr Unternehmen ein umfassendes Brandschutzmanagement-System. Als Brandschutzbeauftragter plane ich Ihren betrieblichen Brandschutz bestmöglich um ihn anschließend Rechtssicher zu organisieren. Dafür übernehmen ich die unterschiedlichsten Aufgaben, wie die Beratung der Geschäftsleitung, die Kontrolle der Brandschutzvorschriften sowie die Beurteilung von Brandgefährdungen. Vom Erstellen der Brandschutzordnung bis zur Organisation der Wartung von brandschutztechnischen Anlagen ist das Tätigkeitsspektrum breit gefächert. Zudem führe ich Ausbildungen und Fortbildungen im Bereich des Brandschutzes, wie die Qualifizierung von innerbetrieblichen Brandschutzhelfern, im Rahmen unserer Betreuungsleistungen durch.
Wartung von Brandschutztüren und Tore
In Gebäuden sind Brandschutztüren und -tore zentral für den vorbeugenden Brandschutz. Als Feuerschutzabschlüsse schirmen sie die notwendigen Durchgänge zwischen den einzelnen Brandschnitten gegen den Durchtritt von Flammen, Hitze und Rauch ab. Sie sorgen damit auch für sichere Flucht- und Rettungswege. Ich übernehme die wiederkehrende Wartung und Dokumentation Ihrer Brandschutztüren und Tore. Die Dokumentation erfolgt nach Herstellervorgaben und bietet Ihnen als Betreiber die bestmögliche Rechtssicherheit.
Integration von Rauchmeldern
ie Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endete die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Seit 2021 sind damit spätestens auch alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand. Der säschsische Landtag erwägt jedoch eine Nachrüstpflicht auch für bestehende Wohngebäude. Hinweis: In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesem Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen. Rauchmelder sind Pflicht im Eigenheim Die Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern nicht nur für vermieteten Wohnraum, sondern auch für das Eigentum, das selbst bewohnt wird. Eigentümer sind damit in der Pflicht, ihre Wohnung oder ihr Haus mit Rauchmeldern auszustatten. Rauchmelder sollten in jedem Fall in diesen Zimmern installiert werden: Schlafzimmer Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen In welchen Räumen gegebenenfalls zusätzlich Rauchmelder installiert werden sollen, regeln die Vorgaben zur Rauchmeldepflicht der jeweiligen Bundesländer. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über Rauchmelder und ggf. deren Integration und Prüfung.
Quelle https://www.hekatron-brandschutz.de/
Brandschutzabschottungen
Unter technisch passivem Brandschutz werden alle technischen Einrichtungen und Massnahmen zusammengefasst, die u.a. dazu beitragen, Brände frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung möglichst zu verhindern. Technische Brandschutzmassnahmen unterstützen den baulichen Brandschutz Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zum errichten von Brandschutzabschottungen.
Beschilderungen
Fluchtwege und Notausgänge ermöglichen den Beschäftigten in Arbeitsstätten, diese im Gefahrfall schnell und sicher zu verlassen und den Rettungskräften einen schnellen Einsatz. Welche möglichen Gefährdungen durch Brände und andere Gefahrfälle vorhanden sein können und welche Fluchtwege und Notausgänge erforderlich sind, hat der Unternehmer durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ konkretisiert die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Gern übernehmen wir für Sie die Planung und durchführung der Beschilderung.